
Die Berliner Liste ist eine Empfehlung
von Rechtsanwalt Marko Dörre.
Sie richtet sich an alle Personen und Unternehmen,
die Werbung für sexuelle Dienstleistungen verbreiten,
beispielsweise Bordelle, Escorts, Massagestudios,
Anzeigenportale und auch ähnliche Angebote,
wie Kontaktmärkte, Swingerclubs, Dominastudios.
Die Zusammenstellung von Begriffen und Bildern orientiert sich
an der Rechtsprechung zu § 120 OWiG, an den Beanstandungen von
Jugendschutzbehörden nach § 5 JMStV, an § 32 ProstSchG,
und an der Spruchpraxis der (Bundes-)Prüfstelle für
jugendgefährdende Medien zu § 18 JuSchG.
Berliner Liste (Version vom 10. Oktober 2025)
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