Die Berliner Liste ist eine Empfehlung
von Rechtsanwalt Marko Dörre.

Sie richtet sich an alle Personen und Unternehmen,
die Werbung für sexuelle Dienstleistungen verbreiten,
beispielsweise Bordelle, Escorts, Massagestudios,
Anzeigenportale und auch ähnliche Angebote,
wie Kontaktmärkte, Swingerclubs, Dominastudios.

Die Zusammenstellung von Begriffen und Bildern orientiert sich
an der Rechtsprechung zu § 120 OWiG, an der Spruchpraxis
der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu § 18 JuSchG,
an den Beanstandungen von Jugendschutzbehörden nach § 5 JMStV,
am neuen § 32 ProstSchG, an Mitteilungen von Mandanten
sowie eigener langjähriger beruflicher Erfahrung.

Berliner Liste (Version vom 29. September 2020)


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